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DiGA-Wissen

Die App auf Rezept – in Ruhe erklärt

Seit 2020 können Ärztinnen und Ärzte in Deutschland geprüfte Gesundheits-Apps verschreiben – sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA. Hier erfahren Sie, was dahintersteckt und wie Sie eine DiGA bekommen.

Wichtig: OsteoCoach ist derzeit nicht im DiGA-Verzeichnis gelistet. Die klinische Pilotstudie ist abgeschlossen und ausgewertet. Die Ergebnisse sind noch nicht veröffentlicht. Der Antrag auf Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis wird derzeit vorbereitet.

Was ist eine DiGA?

Eine DiGA ist ein Medizinprodukt niedriger Risikoklasse, dessen Hauptfunktion auf digitalen Technologien beruht. Sie unterstützt die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen.

Der Unterschied zu gewöhnlichen Gesundheits-Apps: Nur Anwendungen im offiziellen DiGA-Verzeichnis können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen verordnet oder bei der Krankenkasse beantragt werden. Umgangssprachlich heißt das „App auf Rezept“.

Geprüft, bevor sie zu Ihnen kommt

Bevor eine App in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen wird, prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) insbesondere diese Bereiche:

Medizinprodukt zuerst

Die medizinprodukterechtliche Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung erfolgen vor dem DiGA-Verfahren. Das BfArM ersetzt diese Prüfung nicht.

Anforderungen an Qualität und Sicherheit

Das BfArM prüft unter anderem Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz, Informationssicherheit und Interoperabilität nach der DiGA-Verordnung.

Positive Versorgungseffekte

Für die dauerhafte Aufnahme muss ein medizinischer Nutzen oder eine patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserung nachgewiesen werden.

Stand bei OsteoCoach: Für die App-Version 1.1.0 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) am 5. Oktober 2026 die Konformität zur Technischen Richtlinie BSI TR-03161 (Anforderungen an Anwendungen im Gesundheitswesen) bestätigt (Zertifikat BSI-K-TR-0944-2026). Das Zertifikat ist keine Empfehlung des BSI.

Weiterführende Primärquellen: das offizielle DiGA-Verzeichnis und der aktuelle DiGA-Leitfaden des BfArM.

So kann es laufen, wenn OsteoCoach gelistet ist

Für gesetzlich Versicherte gibt es grundsätzlich zwei Wege zu einer gelisteten DiGA. Ob sie im Einzelfall passt, hängt von der im Verzeichnis ausgewiesenen Indikation und den persönlichen Voraussetzungen ab:

Weg 1: Über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt

Eine Ärztin, ein Arzt oder eine Psychotherapeutin beziehungsweise ein Psychotherapeut kann eine passende, gelistete DiGA verordnen.

Weg 2: Direkt bei Ihrer Krankenkasse

Mit einem Nachweis der medizinischen Indikation können gesetzlich Versicherte eine gelistete DiGA auch direkt bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Beide Wege führen hierhin:

Freischaltcode erhalten und starten

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt die Krankenkasse einen Freischaltcode bereit und übernimmt die Kosten der gelisteten Anwendung.

Häufige Fragen zur DiGA